Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat 50% der Veranstaltungsgebühren, max. 500 Euro.
Um einen Prämiengutschein zu beantragen, müssen Sie
Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz verfügen. Er ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen.
Kommt die Bildungsprämie auch für Sie in Frage? Einen ersten Überblick bietet Ihnen der Vorab Check!
Am besten nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf und vereinbaren Termin für eine ca. halbstündige Bildungsberatung. Das Beratungsgespräch ist Voraussetzung für den Erhalt eines Prämien- oder Spargutscheins und für Sie kostenfrei. Erfüllen Sie die Fördervoraussetzungen, dann besprechen wir gemeinsam mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämien- oder Spargutschein.
Für das Beratungsgespräch benötigen Sie
Mit dem Prämiengutschein können Sie sich direkt bei einem Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl anmelden. Sie zahlen nur einen Teil der Kosten. Der Weiterbildungsanbieter beantragt den Rest direkt beim Bundesverwaltungsamt.
Bitte beachten Sie: Zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs darf noch keine Rechnung durch den Weiterbildungsanbieter gestellt worden sein und die Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben!
Ein Video mit allen Informationen zur Bildungsprämie finden Sie hier
Die Volkshochschule Landkreis Leipzig ist offizielle Bildungsprämienberatungsstelle und kann Prämiengutscheine an Berechtigte ausgeben. Vereinbaren Sie mit unserer Ansprechpartnerin einen Beratungstermin!