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Zertifikatskurs "Insoweit erfahrene Fachkraft laut § 8 a SGB VIII"

Die Fortbildung umfasst neben den 4 Kursmodulen ein Kolloquium. Die Teilnehmenden erstellen im Kursverlauf ein persönliches Handlungs- und Aufgabenprofil für ihre Rolle als Kinderschutzfachkraft. Der Schutz von Kindern sowie die Sicherstellung des Kindeswohls sind elementare Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Fortbildung dient in erster Linie der Festigung der Fachlichkeit und der Klärung der professionellen Rolle im Sinne des Kindeswohls. Die im Gesetzestext zur Unterstützung von MitarbeiterInnen eingeführte Funktion der insoweit erfahrenen Fachkraft kann so professionell und effektiv umgesetzt werden.
Modul I:
Welche Anforderungen stellen sich an eine Kinderschutzfachkraft? Haltung und Selbstverständnis für die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft §8a. Was bedeuten Kinderschutz und Kindeswohl, was machte eine Gefährdung aus? Gesetzliche Grundlagen.
Modul II:
Wie beurteile ich richtig und wie gewinne ich Sicherheit? Welche Arbeitsmittel und Methoden stehen mir zur Verfügung? Anleitung einer gelingenden Beteiligung von Eltern und Kindern bei der Einschätzung der Situation durch die KollegInnen vor Ort. Familiendynamische Prozesse über Symptomwahrnehmung hinaus erkennen und in Einschätzungen einfließen lassen.
Modul III:
Aufgaben der Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte.
Wie ist meine Rolle als Kinderschutzfachkraft in der Vereinbarung mit dem Jugendamt definiert? Welche Aufgaben liegen beim freien Träger.
Modul IV:
Kollegiale Beratung und Fallarbeit. Was kann ich tun, wenn der Wille des Kindes seinem Wohl widerspricht?
Kolloquium

Zugangsvoraussetzungen:
- pädagogische oder psychologische Ausbildung (Dipl.-Pädagogik, Dipl.-Sozialpädagogik, Dipl.-Sozialarbeit, Dipl.-Heilpädagogik, Dipl.-Psychologie) oder Ausbildung zur Erzieherin oder zum Lehrer mit einschlägigen Zusatzausbildungen; auch eine andere Jugendhilfefachkraft in Leitungsfunktion mit qualifiziertem Berufsabschluss käme in Frage
- mehrjährige Praxiserfahrung und Erfahrungen mit Praxisfällen im Kinderschutz
- Von Vorteil ist Zusatzqualifikation im Bereich der Wahrnehmung, Beurteilung und des Handelns im Kinderschutz sowie ausgewiesene Handlungskompetenz im Sinn eines in der Praxis anerkannten Aufgabenprofils


Zielgruppe:
SozialpädagogInnen, PädagogInnen, ErzieherInnen, Kindertagespflegepersonen, Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist das volle Entgelt zu entrichten.

Kurstermine 9

  •  
    Ort / Raum
    • 1
    • Donnerstag, 07. März 2024
    • 09:00 – 16:30 Uhr
    • Raum 20
    1 Donnerstag 07. März 2024 09:00 – 16:30 Uhr Raum 20
    • 2
    • Freitag, 08. März 2024
    • 09:00 – 16:30 Uhr
    • Raum 20
    2 Freitag 08. März 2024 09:00 – 16:30 Uhr Raum 20
    • 3
    • Donnerstag, 11. April 2024
    • 09:00 – 16:30 Uhr
    • Raum 20
    3 Donnerstag 11. April 2024 09:00 – 16:30 Uhr Raum 20
    • 4
    • Freitag, 12. April 2024
    • 09:00 – 16:30 Uhr
    • Raum 20
    4 Freitag 12. April 2024 09:00 – 16:30 Uhr Raum 20
  • 4 vergangene Termine
    • 5
    • Donnerstag, 16. Mai 2024
    • 09:00 – 16:30 Uhr
    • Raum 20
    5 Donnerstag 16. Mai 2024 09:00 – 16:30 Uhr Raum 20
    • 6
    • Freitag, 17. Mai 2024
    • 09:00 – 16:30 Uhr
    • Raum 20
    6 Freitag 17. Mai 2024 09:00 – 16:30 Uhr Raum 20
    • 7
    • Dienstag, 25. Juni 2024
    • 09:00 – 15:00 Uhr
    • Raum 20
    7 Dienstag 25. Juni 2024 09:00 – 15:00 Uhr Raum 20
    • 8
    • Mittwoch, 24. Juli 2024
    • 09:00 – 16:30 Uhr
    • Raum 12
    8 Mittwoch 24. Juli 2024 09:00 – 16:30 Uhr Raum 12
    • 9
    • Donnerstag, 25. Juli 2024
    • 09:00 – 16:30 Uhr
    • Raum 12
    9 Donnerstag 25. Juli 2024 09:00 – 16:30 Uhr Raum 12

Zertifikatskurs "Insoweit erfahrene Fachkraft laut § 8 a SGB VIII"

Die Fortbildung umfasst neben den 4 Kursmodulen ein Kolloquium. Die Teilnehmenden erstellen im Kursverlauf ein persönliches Handlungs- und Aufgabenprofil für ihre Rolle als Kinderschutzfachkraft. Der Schutz von Kindern sowie die Sicherstellung des Kindeswohls sind elementare Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Fortbildung dient in erster Linie der Festigung der Fachlichkeit und der Klärung der professionellen Rolle im Sinne des Kindeswohls. Die im Gesetzestext zur Unterstützung von MitarbeiterInnen eingeführte Funktion der insoweit erfahrenen Fachkraft kann so professionell und effektiv umgesetzt werden.
Modul I:
Welche Anforderungen stellen sich an eine Kinderschutzfachkraft? Haltung und Selbstverständnis für die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft §8a. Was bedeuten Kinderschutz und Kindeswohl, was machte eine Gefährdung aus? Gesetzliche Grundlagen.
Modul II:
Wie beurteile ich richtig und wie gewinne ich Sicherheit? Welche Arbeitsmittel und Methoden stehen mir zur Verfügung? Anleitung einer gelingenden Beteiligung von Eltern und Kindern bei der Einschätzung der Situation durch die KollegInnen vor Ort. Familiendynamische Prozesse über Symptomwahrnehmung hinaus erkennen und in Einschätzungen einfließen lassen.
Modul III:
Aufgaben der Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte.
Wie ist meine Rolle als Kinderschutzfachkraft in der Vereinbarung mit dem Jugendamt definiert? Welche Aufgaben liegen beim freien Träger.
Modul IV:
Kollegiale Beratung und Fallarbeit. Was kann ich tun, wenn der Wille des Kindes seinem Wohl widerspricht?
Kolloquium

Zugangsvoraussetzungen:
- pädagogische oder psychologische Ausbildung (Dipl.-Pädagogik, Dipl.-Sozialpädagogik, Dipl.-Sozialarbeit, Dipl.-Heilpädagogik, Dipl.-Psychologie) oder Ausbildung zur Erzieherin oder zum Lehrer mit einschlägigen Zusatzausbildungen; auch eine andere Jugendhilfefachkraft in Leitungsfunktion mit qualifiziertem Berufsabschluss käme in Frage
- mehrjährige Praxiserfahrung und Erfahrungen mit Praxisfällen im Kinderschutz
- Von Vorteil ist Zusatzqualifikation im Bereich der Wahrnehmung, Beurteilung und des Handelns im Kinderschutz sowie ausgewiesene Handlungskompetenz im Sinn eines in der Praxis anerkannten Aufgabenprofils


Zielgruppe:
SozialpädagogInnen, PädagogInnen, ErzieherInnen, Kindertagespflegepersonen, Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist das volle Entgelt zu entrichten.
30.04.24 02:17:56