Heintze, Dr. Cornelia
Im Juni 2024 wurde der Gesetzentwurf „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG) dem Bundestag übergeben. Die zentralen Versprechen der lange überfälligen Krankenhausreform lauten: Weniger Ökonomisierung, mehr Spezialisierung, mehr Qualität. Erreicht werden sollen die Ziele durch die Umstellung der Betriebskostenfinanzierung auf eine Kombination aus Fall- und Vorhaltepauschalen sowie die Einführung von Leistungsgruppen. Nur noch Kliniken, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sollen spezialisierte Behandlungen durchführen können. Aktuell hängt über vielen Kliniken das Damoklesschwert der Insolvenz. Ein Prozess der marktgetriebenen kalten Strukturbereinigung ist im Gange. Folgt darauf ein geordneter Prozess, der auch für kleinere Kliniken eine Überlebenschance bereithält? Sind die Fehlanreize der Fallpauschalen, die zu Mengenausweitungen bei unnötigen, finanziell aber lukrativen Eingriffen geführt haben, während sinnvolle Medizin und Pflege vielfach auf der Strecke blieb, bald Geschichte? Der Vortrag beleuchtet die Gründe, die eine Reform zwingend machen und stellt die Kernelemente des Gesetzes vor. Wie realistisch die von Minister Lauterbach genährten Erwartungen sind, wird unterschiedlich beurteilt. Eine wichtige Rolle spielen bei der Umsetzung die Bundesländer. Sie sind und bleiben zuständig für die Krankenhausplanung und entscheiden die Frage, welche Kliniken welche Leistungsgruppen anbieten dürfen und welche nicht. Unsere Expertin Cornelia Heintze (Dr. rer. pol) war u.a. Referentin im Niedersächsischen Finanzministerium und in den 90er Jahren als Stadtkämmerin zuständig auch für Städtische Kliniken. Sie arbeitet heute freiberuflich als Beraterin mit Forschungstätigkeit im Bereich international vergleichender Wohlfahrtsforschung mit einem Schwerpunkt bei Gesundheit und Pflege. Erfahren Sie mehr über unsere Expertin Dr. Cornelia Heintze https://dr-heintze-beratung.de/ueber-mich/ Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.