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Zertifikatskurs "Insoweit erfahrene Fachkraft laut § 8a SGB VIII"

Die Fortbildung umfasst neben den 4 Kursmodulen ein Kolloquium. Die Teilnehmenden erstellen im Kursverlauf ein persönliches Handlungs- und Aufgabenprofil für ihre Rolle als Kinderschutzfachkraft. Der Schutz von Kindern sowie die Sicherstellung des Kindeswohls sind elementare Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Fortbildung dient in erster Linie der Festigung der Fachlichkeit und der Klärung der professionellen Rolle im Sinne des Kindeswohls. Die im Gesetzestext zur Unterstützung von MitarbeiterInnen eingeführte Funktion der insoweit erfahrenen Fachkraft kann so professionell und effektiv umgesetzt werden.
Modul I:
Welche Anforderungen stellen sich an eine Kinderschutzfachkraft? Haltung und Selbstverständnis für die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft §8a. Was bedeuten Kinderschutz und Kindeswohl, was machte eine Gefährdung aus? Gesetzliche Grundlagen.
Modul II:
Wie beurteile ich richtig und wie gewinne ich Sicherheit? Welche Arbeitsmittel und Methoden stehen mir zur Verfügung? Anleitung einer gelingenden Beteiligung von Eltern und Kindern bei der Einschätzung der Situation durch die KollegInnen vor Ort. Familiendynamische Prozesse über Symptomwahrnehmung hinaus erkennen und in Einschätzungen einfließen lassen.
Modul III:
Aufgaben der Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte.
Wie ist meine Rolle als Kinderschutzfachkraft in der Vereinbarung mit dem Jugendamt definiert? Welche Aufgaben liegen beim freien Träger.
Modul IV:
Kollegiale Beratung und Fallarbeit. Was kann ich tun, wenn der Wille des Kindes seinem Wohl widerspricht?
Kolloquium

Zugangsvoraussetzungen:
- pädagogische oder psychologische Ausbildung (Dipl.-Pädagogik, Dipl.-Sozialpädagogik, Dipl.-Sozialarbeit, Dipl.-Heilpädagogik, Dipl.-Psychologie) oder Ausbildung zur Erzieherin oder zum Lehrer ; auch eine andere Jugendhilfefachkraft in Leitungsfunktion mit qualifiziertem Berufsabschluss käme in Frage
- mehrjährige Praxiserfahrung und Erfahrungen mit Praxisfällen im Kinderschutz
- Von Vorteil ist Zusatzqualifikation im Bereich der Wahrnehmung, Beurteilung und des Handelns im Kinderschutz sowie ausgewiesene Handlungskompetenz im Sinn eines in der Praxis anerkannten Aufgabenprofils


Zielgruppe:
pädagogische Fachkräfte in Kitas, Horten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist das volle Entgelt zu entrichten.

Kurstermine 8

  •  
    Ort / Raum
    • 1
    • Dienstag, 02. September 2025
    • 09:00 – 15:30 Uhr
    • Pausenraum
    1 Dienstag 02. September 2025 09:00 – 15:30 Uhr Pausenraum
    • 2
    • Mittwoch, 03. September 2025
    • 09:00 – 15:30 Uhr
    • Pausenraum
    2 Mittwoch 03. September 2025 09:00 – 15:30 Uhr Pausenraum
    • 3
    • Dienstag, 16. September 2025
    • 09:00 – 15:30 Uhr
    • Pausenraum
    3 Dienstag 16. September 2025 09:00 – 15:30 Uhr Pausenraum
    • 4
    • Mittwoch, 17. September 2025
    • 09:00 – 15:30 Uhr
    • Pausenraum
    4 Mittwoch 17. September 2025 09:00 – 15:30 Uhr Pausenraum
    • 5
    • Dienstag, 28. Oktober 2025
    • 09:00 – 15:30 Uhr
    • Pausenraum
    5 Dienstag 28. Oktober 2025 09:00 – 15:30 Uhr Pausenraum
    • 6
    • Mittwoch, 29. Oktober 2025
    • 09:00 – 15:30 Uhr
    • Pausenraum
    6 Mittwoch 29. Oktober 2025 09:00 – 15:30 Uhr Pausenraum
    • 7
    • Donnerstag, 27. November 2025
    • 09:00 – 15:30 Uhr
    • Pausenraum
    7 Donnerstag 27. November 2025 09:00 – 15:30 Uhr Pausenraum
    • 8
    • Freitag, 28. November 2025
    • 09:00 – 15:30 Uhr
    • Pausenraum
    8 Freitag 28. November 2025 09:00 – 15:30 Uhr Pausenraum

Zertifikatskurs "Insoweit erfahrene Fachkraft laut § 8a SGB VIII"

Die Fortbildung umfasst neben den 4 Kursmodulen ein Kolloquium. Die Teilnehmenden erstellen im Kursverlauf ein persönliches Handlungs- und Aufgabenprofil für ihre Rolle als Kinderschutzfachkraft. Der Schutz von Kindern sowie die Sicherstellung des Kindeswohls sind elementare Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Fortbildung dient in erster Linie der Festigung der Fachlichkeit und der Klärung der professionellen Rolle im Sinne des Kindeswohls. Die im Gesetzestext zur Unterstützung von MitarbeiterInnen eingeführte Funktion der insoweit erfahrenen Fachkraft kann so professionell und effektiv umgesetzt werden.
Modul I:
Welche Anforderungen stellen sich an eine Kinderschutzfachkraft? Haltung und Selbstverständnis für die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft §8a. Was bedeuten Kinderschutz und Kindeswohl, was machte eine Gefährdung aus? Gesetzliche Grundlagen.
Modul II:
Wie beurteile ich richtig und wie gewinne ich Sicherheit? Welche Arbeitsmittel und Methoden stehen mir zur Verfügung? Anleitung einer gelingenden Beteiligung von Eltern und Kindern bei der Einschätzung der Situation durch die KollegInnen vor Ort. Familiendynamische Prozesse über Symptomwahrnehmung hinaus erkennen und in Einschätzungen einfließen lassen.
Modul III:
Aufgaben der Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte.
Wie ist meine Rolle als Kinderschutzfachkraft in der Vereinbarung mit dem Jugendamt definiert? Welche Aufgaben liegen beim freien Träger.
Modul IV:
Kollegiale Beratung und Fallarbeit. Was kann ich tun, wenn der Wille des Kindes seinem Wohl widerspricht?
Kolloquium

Zugangsvoraussetzungen:
- pädagogische oder psychologische Ausbildung (Dipl.-Pädagogik, Dipl.-Sozialpädagogik, Dipl.-Sozialarbeit, Dipl.-Heilpädagogik, Dipl.-Psychologie) oder Ausbildung zur Erzieherin oder zum Lehrer ; auch eine andere Jugendhilfefachkraft in Leitungsfunktion mit qualifiziertem Berufsabschluss käme in Frage
- mehrjährige Praxiserfahrung und Erfahrungen mit Praxisfällen im Kinderschutz
- Von Vorteil ist Zusatzqualifikation im Bereich der Wahrnehmung, Beurteilung und des Handelns im Kinderschutz sowie ausgewiesene Handlungskompetenz im Sinn eines in der Praxis anerkannten Aufgabenprofils


Zielgruppe:
pädagogische Fachkräfte in Kitas, Horten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist das volle Entgelt zu entrichten.
30.04.25 11:24:56