Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist es nicht getan, denn neben diesen "analogen" organisatorischen Themen, stellen sich zwangsläufig auch etliche Fragen zur digitalen Welt. Egal ob E-Mail-Konto, Internetshops oder soziale Netzwerke: Wer virtuell unterwegs ist, hinterlässt Spuren – auch über den Tod hinaus. Doch wer hat dann Zugriff auf das eigene Smartphone, den Zugang zum Online-Banking oder die vielen anderen Accounts im Internet? Für Betroffene liegt es nahe, dass der Ehepartner oder die Kinder als Bevollmächtigte benannt werden. Dabei ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die direkten Angehörigen automatisch berechtigt sind, private Angelegenheiten – egal ob online oder offline – zu übernehmen oder Zugriff auf digitale Konten erhalten. Wir besprechen, was Sie als Verbraucher*innen individuell regeln können, wer sie im Ernstfall und in welchen konkreten Angelegenheiten vertreten soll und wie der Zugang zu relevanten Online-Accounts sichergestellt werden kann. Dies ist eine Kooperationsveranstaltung der Volkshochschule Landkreis Leipzig und der Verbraucherzentrale Sachsen.
Welche medizinische Behandlung möchte ich erhalten? Wer darf eigentlich das Paket bei der Post abholen? Wer kümmert sich um anstehende Zahlungen? Und wie war doch gleich der Login beim Mobilfunkanbieter? Im Ernstfall sollen Vorsorge-Dokumente regeln, welche Angehörigen und Vertrauenspersonen sich um solche Fragen und wichtige Angelegenheiten kümmern sollen oder entscheiden dürfen, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Dies ist eine Kooperationsveranstaltung der Volkshochschule Landkreis Leipzig und der Verbraucherzentrale Sachsen.