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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Situationen, in denen Menschen unvermittelt hilfebedürftig werden, sind altersunabhängig. Unfall, Krankheit oder der normale Alterungsprozess bringen Lebensphasen mit sich, in denen Menschen nicht mehr über ihre medizinische Behandlung, Geldausgaben oder Wohnung entscheiden können. Damit Angehörige, Ärzte und Gerichte in Ihrem Sinne handeln, müssen Regelungswünsche des Betroffenen vorliegen. Neben den rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Vollmacht, einer Patientenverfügung und zur Durchführung eines Betreuungsverfahrens, wird die neuere Rechtsprechung besprochen. Nach zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die sich zum einen mit dem Verhältnis der Patientenverfügung zur Vorsorgevollmacht und zum anderen mit den textlichen Anforderungen an Vollmacht und Patientenverfügung beschäftigen, besteht Überprüfungsbedarf für bereits bestehende Verfügungen.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Situationen, in denen Menschen unvermittelt hilfebedürftig werden, sind altersunabhängig. Unfall, Krankheit oder der normale Alterungsprozess bringen Lebensphasen mit sich, in denen Menschen nicht mehr über ihre medizinische Behandlung, Geldausgaben oder Wohnung entscheiden können. Damit Angehörige, Ärzte und Gerichte in Ihrem Sinne handeln, müssen Regelungswünsche des Betroffenen vorliegen. Neben den rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Vollmacht, einer Patientenverfügung und zur Durchführung eines Betreuungsverfahrens, wird die neuere Rechtsprechung besprochen. Nach zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die sich zum einen mit dem Verhältnis der Patientenverfügung zur Vorsorgevollmacht und zum anderen mit den textlichen Anforderungen an Vollmacht und Patientenverfügung beschäftigen, besteht Überprüfungsbedarf für bereits bestehende Verfügungen.
07.03.26 09:03:18